Domainrichtlinien und Domainbedingungen - Ihr Domainname unter der deutschen Top Level Domain (ccTLD) ".de"

Auszug aus den Domainrichtlinien


VII.

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte. Mitinhaberschaft ist zulässig. Sofern es sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber nicht um eine natürliche Person handelt, ist die vollständige Firma (mit Rechtsformzusatz) anzugeben. Im übrigen muss die Straßenanschrift des Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft wenigstens eines Mitinhabers, mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht genügt.

VIII.

Der administrative Ansprechpartner (Admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Für jede Domain kann nur ein Admin-c benannt werden. Sofern der Domaininhaber oder ein Mitinhaber eine natürliche Person ist, steht es ihm frei, selbst die Funktion des Admin-c zu übernehmen. Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Admin-c. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.

Auszug aus den Domainbedingungen


§1Domainregistrierung und -verwaltung

(2)Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt, wird die Domain danach durch dasselbe Mitglied für den Domaininhaber auch verwaltet. Mitteilungen, die der Domaininhaber, der administrative Ansprechpartner, der technische Ansprechpartner oder der Zonenverwalter aufgrund dieser Bedingungen an DENIC richten, einschließlich einer etwaigen Vetragskündigung, sind dann ebenfalls über das DENIC-Mitglied zu leiten. Mitteilungen DENICs an die genannten Personen können über das DENIC-Mitglied geleitet werden.

§ 3 Pflichten des Domaininhabers

(1) Der Domaininhaber versichert mit dem Domainauftrag, dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind und er zur Registrierung bzw. Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass Registrierung und beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter verletzen noch gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner, der zugleich sein Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilpro-zessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ist.
(2) Der Domaininhaber stellt dauerhaft die technischen Voraussetzungen für die Konnektierung der Domain sicher.
(3) Der Domaininhaber prüft sofort nach Registrierung die in der DENIC-Whois-Abfrage unter veröffentlichten Angaben und teilt DENIC etwaige Korrekturen sowie spätere Änderungen der an DENIC übermittelten Daten jeweils unverzüglich mit. Dabei sind die DENIC-Domainrichtlinien zu beachten.

§ 5 Haftung

(1) DENIC haftet nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DENIC höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zur Höhe des Domainentgelts für ein Jahr. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit Schäden an Leib oder Leben entstanden sind.
(2) DENIC-Mitglieder sind nicht Erfüllungsgehilfen DENICs.
(3) Der Domaininhaber haftet für sämtliche Schäden, die DENIC aufgrund fehlerhafter Angabe der nach diesen Bedingungen und den DENIC-Domainrichtlinien erforderlichen Daten entstehen.
(4) Der Domaininhaber stellt DENIC von allen Ansprüchen Dritter frei und leistet DENIC Ersatz für alle Schäden und Kosten, die ihr dadurch entstehen, dass sie von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen wird, die Registrierung der Domain für oder ihre Nutzung durch den Domaininhaber verletze deren Rechte. Ebenso ersetzt der Domaininhaber alle Schäden und Kosten, die DENIC oder DENIC-Mitarbeitern durch ihre strafrechtliche Verfolgung wegen der Registrierung oder Nutzung der Domain entstehen.

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