ATeOHosting - Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages sind je nach beauftragtem Dienst oder Tarif bzw. beauftragter Leistung oder Lieferung:
    1. Der Provider ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Internet. Die besonderen Systemvoraussetzungen sind zu beachten. Ein Anspruch auf Einrichtung oder Weiterbetrieb besteht nicht. Der Anschluss erfolgt für ein TCP/IP-Netz mit offiziell registrierten Netzwerknummern.
    2. Die zeitlich befristete Nutzung einer Internet-Domain.
    3. ATeO-Service stellt dem Kunden Speicherplatz und die notwendige Kommunikationsinfrastruktur zum Auffinden des Auftrittes (Hosting) zur Verfügung. Der Auftritt wird auf einem Web-Server von ATeO-Service gehostet.
    4. ATeO-Service verkauft seinen Kunden Hard- oder Software aus seinem aktuellen Lieferprogramm, die Sie als Einzelprodukt oder im Paket mit den Leistungen von ATeO-Service beziehen können.
  2. Die vorliegenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310 I, 14 BGB. Mit natürlichen Personen wird ATeO-Service kein Rechtsgeschäft nach den nachfolgenden Bedingungen abschließen, wenn dieses weder im Zusammenhang mit der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Person steht.
  3. Nicht zum Vertragsgegenstand gehören die Erstellung des Auftrittes, die Durchführung von Änderungen und Erweiterungen des Auftrittes oder entsprechende Pflegeleistungen.
  4. Die Leistungen von ATeO-Service werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des jeweiligen Leitungsproviders erbracht.
  5. Der Kunde hat sich vorab über die jeweilige Zugangskonfiguration in der konkreten technischen Ausgestaltung bei ATeO-Service zu informieren und sicherzustellen, dass die technischen Komponenten (Hard- und Software) miteinander korrespondieren. ATeO-Service übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung dafür, dass die auf Seiten des Kunden vorhandene Ausstattung (Hardware und Software) für den Zugang in technischer und tatsächlicher Hinsicht funktionabel ist.
  6. Soweit sich ATeO-Service zur Erbringung angebotener Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
  7. ATeO-Service behält sich das Recht vor, die oben aufgeführten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. ATeO-Service ist auch berechtigt, die Leistungen zu verringern. Führt eine Leistungsverringerung dazu, dass das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird, so steht dem Kunden das Recht auf eine angemessene Minderung der Vergütung zu. Für den Fall, dass sich die Parteien auf eine derartige Minderung nicht einigen können, steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung zu.
  8. Soweit ATeO-Service kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-/Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  9. ATeO-Service ist jederzeit berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist ATeO-Service berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich per Post o. Telefax zu erfolgen.

§ 2 Grundlagen im Zusammenhang mit nationalen oder Internationalen Domains

Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass mit der Beantragung des o.g. Domainnamens keine fremden Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Weder ATeO-Service noch eine der für die Domain-registrierung zuständigen Einrichtungen können für eventuelle Konflikte verantwortlich gemacht werden. Top-Level-Domains ("TLD") werden von unterschiedlichen Organisationen verwaltet. Diese Organisationen haben zumeist unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise beim Providerwechsel, der Übertragung von Domain-Rechten auf Dritte oder bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten zusätzlich die entsprechenden Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten neben den DENIC-Domainbedingungen (http://www.denic.de/de/domainbedingungen.html) auch die DENIC-Domainrichtlinien (http://www.denic.de/de/domainrichtlinien.html).

§ 3 Grundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf von Hard und Software

  1. Lieferung und Versand

    Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von ATeO-Service genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die ATeO-Service eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl ATeO-Service diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird ATeO-Service an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von ATeO-Service nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ATeO-Service nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn ATeO-Service nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird ATeO-Service die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird ATeO-Service von ihrer Lieferpflicht befreit.

    Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von ATeO-Service liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich an ATeO-Service zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht ATeO-Service aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

  2. Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von ATeO-Service aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von ATeO. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und ATeO-Service auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an ATeO-Service abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung hat der Kunde ATeO-Service unverzüglich schriftlich zu unterrichten und Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von ATeO-Service unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer an ATeO-Service ab. Der Kunde ist verpflichtet, der ATeO-Service alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

  3. Gewährleistung für Hardware

    ATeO-Service gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

    ATeO-Service und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde ATeO-Service unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von ATeO-Service Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

    Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde ATeO-Service eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt ATeO-Service mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. ATeO-Service ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. ATeO-Service kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ATeO-Service durchführbar ist.

    Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen ATeO-Service zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

    Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

    Hat der Kunde ATeO-Service wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel ATeO-Service nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von ATeO-Service grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ATeO-Service entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

  4. Gewährleistung für Software

    Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.

    ATeO-Service gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung.

    Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

    Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde ATeO-Service eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. ATeO-Service ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. ATeO-Service kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ATeO-Service durchführbar ist.

    Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen ATeO-Service zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

    Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

    Hat der Kunde ATeO-Service wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel ATeO-Service nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von ATeO-Service grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ATeO-Service entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Vor jeglicher Inanspruchnahme der Gewährleistung gegenüber ATeO-Service hat der Kunde die herstellerseitigen Softwareaktualisierungen zu nutzen.

    Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

    Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

§ 4 Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

ATeO-Service
Mario Pohle
Magdeburger Allee 140
D-99086 Erfurt
info@ateo.de
Fax: +49 - (0)3 61 - 241 43 30
Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

- Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung -

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Außerdem besteht ein Widerrufsrecht nicht beim Abschluss von Zeitschriften-Abonnements, sofern der Wert des Abonnements 200 € nicht übersteigt, sowie bei der Lieferung einzelner Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

§ 5 Vergütung und Zahlungskonditionen

  1. Als Vergütung für die in § 1 a,b und c aufgeführten Leistungen zahlt der Kunde an ATeO-Service einen monatlichen, tarifabhängigen Pauschalbetrag. In besonderen Fällen wird vierteljährlich bzw. jährlich abgerechnet. In diesem Betrag ist die je nach Tarif angegebene Menge enthalten. Für jeden weiteren Verbrauch wird eine zusätzliche Vergütung laut Tarif erhoben. Die Vergütung ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats bzw. 8 Tage nach Rechnungsdatum auf das Konto von ATeO-Service zu bezahlen. Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist ATeO-Service berechtigt, die genutzten Dienste sofort zu sperren.
  2. Vergütungen für die Lieferung von Hard- und Software werden mit der Lieferung fällig bzw. sind 8 Tage nach Rechnungsdatum auf das Konto von ATeO-Service zu bezahlen. Maßgebend hierfür sind die bei der Bestellung der Ware gewählten Zahlungsbedingungen. Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang auf dem Konto von ATeO-Service.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde außerdem verpflichtet, Zinsen in Höhe von 5% für Privatkunden bzw. 8% für Geschäftskunden über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. an ATeO-Service zu bezahlen.
  4. ATeO-Service ist zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigt, unter Einhaltung der schutzwürdigen Belange des Kunden, zweckdienliche Auskünfte von dafür zugelassenen Auskunfteien einzuholen oder an diese zu übermitteln, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen sollte.

§ 6 Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung und wird aktiviert mit der Bereitstellung der Zugangsdaten. Bei Online-Bestellungen gilt die Bereitstellung der beauftragten Dienste als Vertragsbeginn. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ist abhängig von der jeweils beauftragten Leistung und gilt als vereinbart, so wie sie zum Vertragsabschluss im entsprechenden Tarif genannt worden ist.
  2. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Nach der Mindestlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Wochen zum Quartalsende bzw. zu dem für seinen Tarif gültigen Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Zugangsvergütung in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Provider vorbehalten.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den die bereitgestellten Dienste sachgerecht zu nutzen.
  2. Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere:
    • Unterlassung jeglicher missbräuchlicher Nutzung
    • Unterlassung von strafbaren oder rechtswidrigen Handlungen
    • Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
    • Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung des Vertrages von Seiten des Kunden erforderlich
    • Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der freien Meinungsäußerung
    • Unterlassung jeglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre Dritter
    • Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit
    • Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen der genutzten Systeme
    • Jegliche Unterlassung von Handlungen und Äußerungen, die gegen die guten Sitten verstoßen
    • Anpassung an die Nettikette und an die Politik der gebotenen Verhaltensweisen im Netz (Acceptable user policies) der vom Kunden in Anspruch genommenen Datennetze
    • Dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen
    • Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden könnten
    • Verpflichtung zur Geheimhaltung von Passworten bzw. unmittelbare Änderung von Passworten, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten ist
    • Zum Schutz der Datensicherheit geeignete Mittel zu verwenden und auf dem aktuellsten Stand zu halten (z.B. Firewall, Virusschutz, Aktualisierung des Betriebssystems)
  3. Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die Dienste in angemessenem Maße zu sperren bzw. das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  4. Für Kosten, die durch unsachgemäße Handhabung der Dienste entstehen, ist der Kunde verantwortlich.

§ 8 Datenschutz- und Kontrollrechte des Providers

  1. Der Provider darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden - soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages und der eigenen Kundenbeziehung erforderlich - auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
  2. Für Zwecke Dritter darf der Provider die Bestandsdaten nur dann verarbeiten, nutzen oder an Dritte weitergeben, soweit der Kunde in diese Nutzung eingewilligt hat, sich eine Erlaubnis aus dem Gesetz ergibt oder Dritte zur technischen oder organisatorischen Erfüllung des Vertrages hinzugezogen werden.
  3. Personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) erhoben, verarbeitet und genutzt.
  4. Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten, bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  5. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die vom Kunden über die genutzten Dienste abgerufenen und eingespeisten Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn der Provider aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muss, dass die gesamten oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden sind oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt. Darüber hinaus räumt der Kunde dem Provider das Recht ein, sich zu allen abgespeicherten Daten im EDV-System Zugang zu verschaffen, wenn dieser Zugang im Rahmen einer korrekten Verwaltung des Systems erforderlich ist.
  6. Der Provider gewährleistet jedoch mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die "internen" Datenbestände haben.

§ 9 Beweisklausel

Die im EDV-System des Providers auf dauerhaftem und unveränderlichem Träger gespeicherten, elektronisch verarbeiteten Register sind als Beweismittel der Datenübertragungen, Verträge und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien zugelassen.

§ 10 Haftung

  1. Der Provider haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
  2. Es besteht keine Haftung des Providers für die über den Zugang übermittelten Informationen, und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind. Der Provider haftet auch nicht dafür, dass die übermittelten Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. Der Provider übernimmt auch keinerlei Haftung für schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders auftreten.
  3. Der Provider haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen.
  4. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des Providers liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung der Zugangsvergütung.
  5. Der Provider übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust der im EDV-System des Providers gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung des Providers, von diesen Daten Sicherungskopien zu erstellen, besteht nicht.
  6. Der Provider übernimmt auch keine Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die im EDV-System des Providers gespeichert sind.
  7. Für den Fall, dass gleichwohl eine Haftung des Providers eintritt, wird diese Haftung der Höhe nach auf 1.000 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  8. Ansprüche des Kunden gegen den Provider sind unverzüglich schriftlich anzumelden.

§ 11 Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung der Dienste ist alleine dem Kunden sowie seinen Mitarbeitern, Familienangehörigen bzw. Lebensgefährten vorbehalten. Eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist ausdrücklich verboten, es sei denn, dass der Provider eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.
  2. Wird eine Nutzung durch Dritte gestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.
  3. Vermutet der Kunde die unberechtigte Nutzung der Dienste durch Dritte, so hat er in Zusammenarbeit mit dem Provider, geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Gleichfalls hat der Kunde geeignete Maßnahmen zu ergreifen, so das Zugangsdaten weder aktiv noch passiv Dritten zur unberechtigten Nutzung der Dienste zugänglich gemacht werden.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann gegen Ansprüche des Providers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 13 Allgemeines

  1. Dieser Vertrag findet ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter jeglichem Ausschluss vom UN-Kaufrecht Anwendung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
  3. ATeO-Service ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an einen eventuellen Rechtsnachfolger zu übertragen.
  4. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  5. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern gesetzlich zulässig, den Sitz des Providers.

Stand: 01.05.2004